5 Promille für die Freilichtspiele Lana
Das italienische Finanzgesetz sieht die Möglichkeit vor, fünf Promille der eigenen Einkommenssteuer einem dafür eingetragenen, nicht Gewinn orientierten Verein zukommen zu lassen. Diese Zweckbestimmung von 5 Promille ist keine zusätzliche Steuer: Sie geben damit nicht zusätzlich Geld aus, sondern entscheiden, wem ein Teil der einbehaltenen IRPEF-Steuer zukommen soll. Sie können 5 Promille Ihrer Steuerabgaben direkt den Freilichtspielen Lana zukommen lassen. Dafür genügen die Angabe der Steuernummer der Freilichtspiele und Ihre Unterschrift auf der Steuererklärung: 91014760218